Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Restaurant Lamm (Stand: Januar 2021)

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels und Restaurants Einhorn zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels und Restaurants. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

Vertragspartner sind das Hotel/Restaurant und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel/Restaurant steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel/Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels/Restaurants beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Hotel Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels/Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel/ Restaurant beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel/Restaurant verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Rechnungen des Hotels/ Restaurants ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel/Restaurant kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel/Restaurant bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Banküberweisung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels/Restaurants aufrechnen oder verrechnen.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel/Restaurants geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel/Restaurant der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. Sofern zwischen dem Hotel/Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels/Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel/Restaurant ausübt. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel/Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel/Restaurant hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel/Restaurant steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. Stornofrist für Zimmer (inkl. Frühstück) bei Gruppenbuchung (ab 4 Zimmern) ist bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei. 14 bis 8 Tage vor Anreise werden 50% des Zimmerpreises (inkl. Frühstück) berechnet. Ab 1 Woche vor Anreise bzw. Nichterscheinen wird der Zimmerpreis (inkl. Frühstück) zu 100% berechnet. Storno Teilnehmerzahl Tagungen / Veranstaltungen: Eine Stornierung der gesamten Veranstaltung ist bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Ausgenommen der bereits geleisteten Gebühr für die Location. Bei einer Stornierung bis 12 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 50% des zu erwartenden Gesamtumsatzes berechnet. Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin werden 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes berechnet. Reduzierung der Teilnehmerzahl kann bis 14 Tage vor Termin erfolgen. Bei Reduktion von mehr als 10% behalten wir uns vor, den entgangenen Umsatz zu berechnen.

Sonderstornierungsmodalitäten:
Anreise 15.07.-18.07.2021
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden bis 14 Tage vor Anreise ist 50% des Zimmerpreises inkl. Transfer fällig.
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ab 7 Tage h vor Anreise ist 100% des Zimmerpreise inkl. Transfer fällig.
Rücktritt des Hotels/Restaurants

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Fristkostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel/Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels/Restaurants mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel/Restaurant gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel/Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls Höhere Gewalt oder andere vom Hotel/Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Hotel/Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Jegliche Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit muss dem Hotel/Restaurant spätestens 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels/Restaurants, die in Textform erfolgen soll. Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl wird nach tatsächlich anwesenden Personen abgerechnet. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann bis zu 30 Tage vor Termin erfolgen. Wird die Reduzierung nicht oder zu spät mitgeteilt, so wird die letztlich vereinbarte Teilnehmerzahl berechnet. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel/Restaurant berechtigt, den entgangenen Umsatz zu berechnen. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel/Restaurant diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel/Restaurant die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel/Restaurant trifft ein Verschulden.

Nachtzuschlag bei Veranstaltungen:

Für Veranstaltungen jeglicher Art gilt folgender Nachtzuschlag:
Montag bis Sonntag ab 24.00 Uhr  – 100,00 Euro pro angefangener Stunde inkl. gesetzlicher MwSt.

Sonderstornierungsmodalitäten:
Anreise 15.07.-18.07.2021
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden bis 14 Tage vor Anreise ist 50% des Zimmerpreises inkl. Transfer fällig.
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ab 7 Tage h vor Anreise ist 100% des Zimmerpreise inkl. Transfer fällig.
Sonderbedingungen Stornofrist für Zimmer (inkl. Frühstück) und Veranstaltung bei Gruppenbuchung (ab 4 Zimmern)

Bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei.
14 bis 8 Tage vor Anreise werden 50% des Zimmerpreises (inkl. Frühstück) berechnet.
Ab 1 Woche vor Anreise bzw. Nichterscheinen wird der Zimmerpreis (inkl. Frühstück) zu 100% berechnet.

Teilnehmerzahl Tagungen  / Veranstaltungen

Reduzierung der Teilnehmerzahl kann bis 10 Tage vor Termin erfolgen.
Bei Reduktion von mehr als 10% behalten wir uns vor, den entgangenen Umsatz zu berechnen.
Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl wird nach tatsächlich anwesenden Personen abgerechnet.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Soweit das Hotel/Restaurant für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel/Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels/Restaurant bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels/Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das HotelRestaurant diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel/Restaurant pauschal erfassen und berechnen. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels/Restaurant berechtigt, eigene Telefon-,Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel/Restaurant eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels/Restaurant ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel/Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels/Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Sollte aufgrund von mitgebrachtem nicht genehmigtem technischem Material ein Brandschutzalarm ausgelöst werden, so trägt der Kunde die Kosten des Einsatzes der Polizei/Feuerwehr. Das Hotel ist berechtigt, für die Anforderungen einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel/Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel/Restaurant für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

Haftung des Kunden für Schäden

Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. D Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen. Konfetti, sowie Wunderkerzen oder ähnliches ist in den Räumlichkeiten des Hotels/Restaurant ausdrücklich aus Brandschutz- und Denkmalschutzgründen untersagt. Des weitere weist das Hotel/Restaurant darauf hin, das alle Veranstaltungsräumlichkeiten unter Denkmalschutz stehen und bei Beschädigung die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Benützung von Konfetti im Innen- Außenbereich wird vom Hotel/Restaurant mit extra Reinigungskosten dem Kunden berechnet.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr ist Backnang. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Backnang. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird da durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.